Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: 06.10.2022
I. Geltungsbereich und Änderungen
a) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Dienstleistungsverhältnis zwischen dem Kunden und Munir Werner, Müllerstr. 132, 13349 Berlin (nachfolgend Munir Werner genannt). Sind von diesen AGB abweichende individualvertragliche Abreden getroffen, gehen diese den Bestimmungen den AGB vor.
b) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Leistungsbeschreibung und Preise können von der Munir Werner geändert werden. Munir Werner teilt dem Kunden Änderungen mit. Der Kunde kann bei Änderungen zu seinen Lasten, bestehende Dauernutzungsverhältnis bis zu vier Wochen nach Änderung fristlos kündigen. Auf das Kündigungsrecht wird von Munir Werner bei der Änderungsmitteilung hingewiesen.
c) Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt.
d) Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.
II. Allgemeine Bestimmungen
a) Alle Angebote auf www.munirwerner.de und unseren Auftritten in den sozialen Medien sind unverbindlich und richten sich nicht an Verbraucher. Keine Erläuterung oder Darstellung auf unserer Webseite ist ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Vertrages.
b) Ein Vertragsverhältnis entsteht durch Annahme eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Vertragslaufzeit, Leistungsumfang und Leistungszeitpunkt werden durch das Angebot festgelegt, es sei denn die Bestimmungen ergeben sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich ein Erfolg garantiert wird, liegt die Verantwortung für eine mögliche Unmöglichkeit der Leistung beim Kunden.
c) Munir Werner ist jederzeit zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn die Zahlungsfähig- oder -willigkeit des Kunden in Frage steht. Vor oder nach der Kündigung aus wichtigem Grund wegen drohender Zahlungsunfähigkeit hat der Kunde die Möglichkeit mit einer Anzahlung in Höhe des vollen Angebotspreises die Wirksamkeit der Kündigung zu verhindern. Ein Anspruch auf Gewährung von Leistungen, die über die im Angebot vereinbarten Leistungen hinausgehen, besteht zu keiner Zeit.
d) Unsere Angebote sind keine Festpreisvereinbarungen, die tatsächlich entstehenden Kosten, insbesondere bei Schätzung der benötigten Arbeitstage oder Arbeitsstunden, können abweichen und Mehr- und Minderaufwand wird an den Kunden zu den im Angebot bestimmten Konditionen weitergeben.
e) Tagespauschalen entsprechen, soweit nicht anderweitig in diesen AGB oder im Vertrag geregelt, zehn Zeitstunden. Je weitere Stunde wird der entsprechende Satz anteilig fällig. Nach der zwölften Zeitstunde fällt zudem ein Langzeitaufschlag in Höhe von 25% pro Stunde an. Ist nichts anderes vereinbart gilt der Stundensatz von 80,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.
f) Nicht im Angebot aufgeführte Leistungen können vom Kunden nicht erwartet werden. Wird ein Angebot erstellt, ist die dort aufgeführte Leistungsbeschreibung abschließend.
g) Munir Werner behält es sich vor zur Erfüllung des Auftrags Kooperationen mit Partnern einzugehen und das Projekt ganz oder teilweise durch beauftragte Dritten durchführen zulassen.
h) Kann der Auftrag auf Grund von gesetzlichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens, z.B. auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetz, nicht ausgeführt werden, entfällt die weitere Leistungspflicht von Munir Werner. Schon erbrachte Leistungen werden wie im Angebot beschrieben in Rechnung gestellt, dafür ist es unerheblich, ob der Kunde eine Teilleistung hätte annehmen müssen oder die Teilleistung alleine für ihn wertlos wäre. Neben dem Entgelt für schon erbrachten Leistungen trägt der Kunde nicht mehr vermeidbare Aufwendungen, sofern diese nicht anderweitig verwertet werden können. Darüber hinaus ist der Kunde von seiner Gegenleistungspflicht befreit.
III. Videoproduktion
(1) Leistungsbeschreibung
a) Die Leistungen beinhalten nach Vereinbarung die Konzeption und Planung sowie den Aufbau und die Durchführung (Produktion) von Videos (im Folgenden „Videoproduktion“).
b) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der im Angebot aufgeführten Leistungen und aufgeführter Hardware. Zusatzleistungen können jederzeit vereinbart werden und sind vom Kunden entsprechend zu entlohnen. Ein Anspruch auf Erweiterung des Leistungsumfangs nach Angebotsannahme durch den Kunden besteht zu keiner Zeit.
(2) Angebotsgrundlage
a) Entspricht die Situation vor Ort nicht den Anforderungen des Angebots, liegt der weitere Leistungserfolg im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden. Die Leistungen sind entsprechend dem Angebot nach Rechnungsstellung auch zu entlohnen, wenn sie nicht erbracht werden konnten. Nicht entstandene Kosten und ersparte Aufwendungen dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. Entstehen durch nicht den Anforderungen entsprechende Gegebenheiten vor Ort weitere Kosten, sind diese ausschließlich vom Kunden zutragen.
b) Der Kunde stellt Munir Werner alle zur Umsetzung notwendigen Informationen und Rohmaterialien rechtzeitig zur Verfügung. Munir Werner haftet nicht für Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf zu spät geliefertes und/oder fehlerhaftes und/oder nicht nach vereinbarter Norm geliefertes Rohmaterial zurückzuführen sind oder wegen falscher oder verspätet übermittelter Informationen entstanden sind.
(3) Berechnungsgrundlage
a) Die Leistungen von Munir Werner sind entsprechend der im Angebot aufgeführten Preise nach Beendigung und Rechnungsstellung fällig, soweit nicht im Vertrag anderweitig vereinbart.
b) Tagespauschalen entsprechen zehn Zeitstunden. Je weitere Stunde wird der entsprechende Satz anteilig fällig. Nach der zwölften Zeitstunde fällt zudem ein Langzeitaufschlag in Höhe von 25% pro Stunde an.
c) Sind Tagespauschalen nur zur Hälfte berechnet, entsprechen sie vier Zeitsunden. Werden vier Zeitstunden überschritten wird der volle Tagessatz berechnet und im Folgenden greift die Regelung aus dem vorherigen Absatz.
d) Falls nicht anders vereinbart werden Spesen und Reisekosten für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gesondert abgerechnet. Die Erstattung für Spesen richten sich den vom Bundesministerium der Finanzen jährlich festgelegten Verpflegungsmehraufwandspauschalen. Reisezeiten werden mit 50% der jeweiligen Stundensätze oder Tagessätze berechnet.
e) Sofern der Leistungsort nicht Berlin ist berechnen wir 0,54 Euro pro Kilometer zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer oder tatsächlich entstandene Bahn- oder Flugkosten.
f) Außerplanmäßige Kosten, die bei der Abwicklung des Auftrages entstanden sind und nicht durch den Dienstleister verschuldet wurden (Telefonate, Fahrten, etc.), werden vom Dienstleister nach Projektabschluss zusätzlich mit üblichem Tagessatz zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer verrechnet.
g) Sofern für den Auftrag Hardware von Dritten angemietet wird, berechnet Munir Werner die notwendige gesamte Mietdauer. Dies beinhaltet auch die Tage, die für Hardwaretests oder Transport benötigt werden.
h) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
i) Will der Kunde nach Annahme eines verbindlichen Angebots von dem Vertrag zurücktreten, ist dies
- bis zu 28 Tage vor dem ersten Produktionstag kostenfrei
- bis zu 14 Tage vor dem ersten Produktionstag gegen Zahlung von 25% der Nettoangebotssumme
- bis zu 7 Tage vor dem ersten Produktionstag gegen Zahlung von 45% der Nettoangebotssumme
- bis zu 5 Tage vor dem ersten Produktionstag gegen Zahlung von 65% der Nettoangebotssumme
- bis zu 48 Stunden vor dem ersten Produktionstag gegen Zahlung von 75% der Nettoangebotssumme
möglich. Entstandene oder nicht mehr zu verhindernden Kosten sind zusätzlich zu erstatten.
(4) Haftungsvereinbarung
a) Der Kunde hat selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass bei der Übertragung keine Rechte Dritter verletzt werden und das geltende Recht eingehalten wird. Der Kunde stellt Munir Werner von allen durch die Übertragung entstehenden Ansprüche Dritter frei und übernimmt alle Kosten, die Munir Werner in diesem Zusammenhang (z.B. Anwaltskosten) entstehen.
IV. Haftungsausschluss, Aufrechnung und Rechteabtretung
a) Wir haften für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Die Haftung ist auf den Leistungswert (z.B. Monatspreis oder voraussichtlichen Rechnungsbetrag) begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
b) Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserer Forderung stehen, aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Auftragsverhältnis beruht.
V. Schlussbestimmungen
a) Alle Verträge und diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
b) Bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin Gerichtsstand. Munir Werner ist ferner berechtigt am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
c) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.